Dr. Rolf Freitag ist als
Inhaltsanbieter nach § 6 Abs.1 Mediendienste-Staatsvertrag für die
"eigenen Inhalte", die er zur Nutzung bereithält, nach den allgemeinen
Gesetzen verantwortlich. Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise
("Links") auf die von anderen Anbietern bereitgehaltenen Inhalte zu
unterscheiden, denn diese werden von den jeweiligen Anbietern
kontrolliert und verbreitet und folglich sind dafür grundsätzlich nur
die jeweiligen Anbieter
verantwortlich, so wie ein Telefonbuch-Verlag nicht für das verantwortlich
ist, was unter den abgedruckten Telefonnummern angeboten wird, obwohl er
sie veröffentlicht und Inhaber des Urheberrechts ist.
Wie schon der "Interneterfinder" Tim Berners-Lee beschrieb ist ein
Link einfach nur ein Querverweis, ohne eine besondere (weitergehende)
Bedeutung zu haben.
Ein Setzen eines "Links" bedeutet nicht mehr und nicht weniger als einen
Querverweis wie Fußnote oder ein Literaturverzeichnis am Ende eines
Artikels oder einer Dissertation und ist daher kein "zu Eigen machen"
oder gar Zustimmung mit dem verlinken Inhalt, beispielsweise bei der Angabe der
Quelle, mit deren Inhalt man sich kritisch auseinandersetzt oder beim Verlinken
eines schlechten Beispiels.
Zudem bedeutet ein Link weit weniger eine Zugänglichmachung als andere
Verweise wie Fußnoten und Querverweise die keine Links sind, denn unter
anderem durch die Kurzlebigkeit vieler Webseiten und z. B.
Geotargeting
basierte Sperren oder konstenpflichtige Angebote oder nur nach Registrierung
zugängliche Angebote führen einige "Links" nicht zum verlinikten Inhalt,
während z. B. Querverweise zu gedruckten Artikeln nicht auf kurzlebige
Inhalte verweisen und zumindest per Fernleihe zuverlässig erhalten werden
können.
So wie Beschwerden über ein Buch zuerst an Autor und Verlag zu richten
sind und nicht an Bibliotheken und Buchhändler,
und bei Beschwerden über eine Telefonnummer zuerst an den
Anschluß-Inhaber und nicht an die Telefonbuch-Verlage,
sind auch Beschwerden
über Links zuerst an den Inhaber des Link-Ziels und dessen Provider zu
richten.
Eingehende Beschwerden ohne den Nachweis der Erfolglosigkeit der
Beschwerde beim Inhaber des Link-Ziels und dessen Provider
sind daher Spam, der weder bearbeitet noch beantwortet wird!
Bei "Links" handelt es sich stets um "lebende" (dynamische) Verweisungen
(Querverweise auf ein andere Dokumente innerhalb eines Hypertextes,
die automatisch durch das "Hypertextsystem" verfolgt werden können),
die wie Fußnoten und Querverweise (die keine Links sind) für das
wissenschaftliche Arbeiten grundlegend sind und daher u. A.
durch die Forschungsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG))
geschützt sind, so wie Fußnoten und Querverweise die keine Links sind!
Wie bei Querverweisen, die keine Links sind, gibt es auch bei Links Fehler,
manchmal als Plagiatsfalle eingebaut um Verletzungen des Urheberrechts
nachzuweisen
("errors are copyright"), und wie u. A. bei wissenschaftlichen Arbeiten
üblich wurden Verweise generell nur auf Plausibilität geprüft; es wurde
nicht immer das überprüft, auf welches der jeweilige Verweis verweist,
auch weil dies bei der erstmaligen Verknüpfung durch Barrieren wie z. B.
Geotargeting
basierte Sperren oder konstenpflichtige Angebote oder nur nach Registrierung
zugängliche Angebote nicht bei allen Verweisen möglich war.
Dr. Rolf Freitag hat bei der
erstmaligen Verknüpfung zumindest den Quelltext vom Verweis daraufhin
überprüft,
ob durch ihn eine mögliche zivilrechtliche oder strafrechtliche
Verantwortlichkeit ausgelöst wird, oder gezielt Fehler als Plagiatsfalle
eingebaut um Verletzungen des Urheberrechts nachzuweisen, aber es wurden keine
toten Links verwendet.
Wie u. A. bei wissenschaftlichen Arbeiten üblich überprüft er die Inhalte,
auf die er in seinem Angebot verweist, nicht ständig auf Veränderungen
die eine Verantwortlichkeit begründen könnten; schließlich ist es in
der grundgesetzlich geschützten Forschung üblich Verweise
ungeprüft zu übernehmen und entsprechend gibt es dort beispielsweise
in Dissertationen falsche Verweise, die durch Copy&Paste entstanden
und traditionell (ungeprüft) übernommen wurden.
Wenn er feststellt oder
von anderen mit einer nachvollziehbaren und belegten Begründung
mit einem unterschriebenen Dokument darauf hingewiesen wird,
daß ein konkretes Angebot, zu dem er einen Link bereitgestellt hat, eine
zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, wird er bei nächstbester
Gelegenheit prüfen und ggf. den Verweis auf dieses Angebot aufheben,
wenn andere Rechte wie die Rechte
dritter, z. B. von Verlagen an die das zugehörige Nutzungsrecht
abgetreten wurde, es nicht zulassen. In diesem Letzten Fall wird dann
an den betreffenden Rechte-Inhaber verwiesen.
Anmerkung für Anbieter, die diesen Disclaimer übernehmen wollen
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir aufgrund der weitgehend
unklaren Rechtslage hinsichtlich der Verantwortlichkeit für links keine
Garantie dafür übernehmen können, dass ein Anbieter sich weltweit durch die
Aufnahme unseres Disclaimers in sein Angebot wirksam von der Verantwortung
für Inhalte Dritter, auf die aus dem eigenen Angebot links gesetzt werden,
freizeichnen kann.
Der Disclaimer kann ohne Rückfragen beim Dr. Rolf Freitag übernommen werden. Der Disclaimer gilt in dieser Form aber nur für Anbieter von Mediendiensten. Anbieter von Telediensten sollten um der sachlichen Richtigkeit willen die Verweise auf den § 6 Abs.1 Mediendienste-Staatsvertrag gegen den Verweis auf den § 8 des Teledienste-Gesetzes austauschen. Von dieser Änderung abgesehen, kann der Disclaimer auch von Anbietern von Telediensten wortgleich übernommen werden.